Zeltbauten in dicht überbautem Gebiet Blitzkugelverfahren Stehen die Zeltbauten zwischen höheren Gebäuden kann auf Blitzschutzmassnahmen verzichtet werden. Beim Blitzkugelverfahren wird eine Kugel mit 60m Durchmesser über die Objekte gerollt. Sämtliche Stellen welche die Kugel nicht berührt sind nicht gefährdet. | ||
Schutzwinkelverfahren Stehen die Zeltbauten unmittelbar neben Gebäuden kann zur Beurteilung der Schutzmassnahmen das Schutzwinkelverfahren angewendet werden. Der Schutzwinkel beträgt bei einer Gebäudehöhe von 10m 53°, bei 15m 45° und bei 20m 37°. | ||
Zeltbau auf Rasen oder Kiesplätzen Bei dieser Aufstellungsart sind die Blitzschutzmassnahmen erfüllt, wenn pro Fussplatte mindestens ein Erdnagel ganz eingeschlagen ist. | ||
Zeltbauten auf Hart- oder Asphaltplätzen Falls bei dieser Aufstellungsart die Fussplatten nicht genagelt, sondern mit Sandsäcken oder anderen Gewichten beschwert werden ist die Konstruktion speziell zu erden. In Abweichung zu den Blitzschutzleitsätzen SEV 4022:2008 reicht pro 40 m Umfang eine Erdung, es sind jedoch mindestens 2 Erdungen zu erstellen. Für die Erstellung dieser Erdungen gibt es folgende Varianten: | ||
Verbindungen zu Blitzschutzerdungen von benachbarten Gebäuden. | ||
Entlang von Bächen- Flüssen oder Seen Erdungen ins Wasser | ||
Montage von Tiefenerdern oder Montage von fest installierten Erdungspunkten in Medienschächten. (Diese Lösung ist vernünftig bei wiederkehrenden Veranstaltungen). |