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Stand 2013
Behandlung von Aufwendungen für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen
Steuerfrei bleiben können übliche Zuwendungen, die anlässlich einer Betriebsveranstaltung den Arbeitnehmern gewährt werden, wenn die Aufwendungen pro Arbeitnehmer die Grenze von Euro 110,00 (inkl. Umsatzsteuer) pro Betriebsveranstaltung nicht überschreiten. Pro Kalenderjahr können maximal 2 Betriebsveranstaltungen steuerfrei bleiben. Seit dem Jahr 2002 sind auch mehrtägige Betriebsveranstaltungen begünstigt.
Rahmen Betriebsveranstaltung; * Überlassung von Eintrittskarten für kulturelle und sportliche Veranstaltungen, es sei denn, der Besuch ist der einzige Zweck der Betriebsveranstaltung. Bei gemeinsamer Hin- und Rückfahrt und anschließendem gemütlichen Beisammensein ist der Theaterbesuch oder die sportlicher Veranstaltung nicht mehr einziger Zweck; und artistischer Darbietung; Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt.
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